Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

§ 1.1. Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Seminare der Quinqua Fortbildungen, künftig „Quinqua“ genannt, mit Sitz in Berghofen 53, D-85665 Moosach.

§ 1.2. Die Quinqua ist der Veranstalter der Seminare und  Betreiber dieser Website.

 

§ 2 Anmeldung und Vertrag

§ 2.1. Eine Anmeldung kann schriftlich, per Fax oder online auf Quinquas Homepage erfolgen.

§ 2.2. Die Anmeldung entfaltet erst nach Zahlungseingang auf dem Konto der Quinqua vertragliche Wirkung.

§ 2.3. Erst mit Übersendung der Anmeldebestätigung durch Quinqua nach erfolgter Anmeldung und Zahlung durch den Teilnehmenden ist der Vertrag wirksam zustande gekommen.

§ 2.4. Quinqua behält sich Änderungen bei Seminarterminen und -preisen sowie Tagungspauschalen vor. Sollte dies nötig sein, werden die Teilnehmer unverzüglich darüber informiert und können dann ggf. auf eigenen Wunsch von einem Seminar zurücktreten. Bereits bezahlte Seminargebühren und Tagungspauschalen für das betreffende Seminar werden dann von Quinqua erstattet. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung hinsichtlich weiterer Kosten des Teilnehmers.

 

§ 3 Inhalt und Durchführung der Veranstaltungen

§ 3.1. Der Inhalt und die Durchführung des Seminars richten sich nach dem jeweiligen Seminarprogramm, das insoweit Bestandteil des Vertrages wird.

§ 3.2. Quinqua ist berechtigt, einzelne Seminarinhalte bzw. einzelne Referenten aus fachlichen Gründen ohne Zustimmung des Teilnehmers/der Teilnehmerin abzuändern, soweit dadurch nicht der Kern der vereinbarten Veranstaltung berührt wird.

 

§ 4 Widerruf bei Fernabsatzverträgen

§ 4.1. Die Teilnehmenden können ihre als Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgegebene Vertragserklärung innerhalb von vier Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief oder Fax) widerrufen.

§ 4.2. Der Widerruf ist unter Angabe des Seminartitels und des Seminarortes an die am Ende genannte Adresse oder Faxadresse zu richten.

 

§ 5 Rücktritt

§ 5.1. Der Rücktritt des Teilnehmenden ist nur schriftlich oder per Fax bis acht Wochen vor Beginn des jeweiligen Kurses unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr von € 50 möglich.

§ 5.2. Danach wird die volle Teilnahmegebühr inklusive der Tagungspauschale fällig.

§ 5.3. Sonderregelungen sind nach Absprache bis vier Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung möglich.

 

§ 6 Absage der Veranstaltung durch Quinqua

§ 6.1. Quinqua ist berechtigt, im Falle zu geringer Teilnehmerzahl, höherer Gewalt, Krankheit oder Ausfall des Dozenten das Seminar kurzfristig abzusagen, ohne dass Ansprüche gegen Quinqua gestellt werden können.

§ 6.2. Es erfolgt in diesem Falle die volle Rückerstattung der bereits bezahlten Seminargebühren und Tagungspauschalen.

§ 6.3. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.

§ 6.4. Es besteht kein Anspruch an Quinqua hinsichtlich der Erstattung bereits bezahlter Reisekosten (z.B. DB-Tickets oder Flugreisen), Übernachtungskosten oder sonstiger entsprechender Kosten.

 

§ 7 Rechte an den Seminarunterlagen

§ 7.1. Alle ausgegebenen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden exklusiv den Teilnehmenden eines Seminars zur Verfügung gestellt. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen oder von Teilen daraus behält sich Quinqua vor.

§ 7.2. Kein Teil von Unterlagen darf, auch auszugsweise, ohne die schriftliche Genehmigung von Quinqua in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

 

§ 8 Bild- und Tonaufnahmen

§ 8.1. Bild und Tonaufnahmen durch die Teilnehmenden sind nicht erlaubt. Alle Informationen über Personen unterliegen der Schweigepflicht. Jede Zuwiderhandlung führt zum Ausschluss von der Fortbildung und wird geahndet.

§ 8.2. Von jedem Patienten liegt eine Einverständniserklärung vor, die das Zeigen der Aufzeichnungen des eigenen Falles zum Zwecke des Studiums der Homöopathie gestattet. Sämtliche Informationen, die den Teilnehmenden durch die aufgezeichneten Live-Fälle über Patienten sowie deren Umfeld zugänglich werden, unterliegen strengster Schweigepflicht. Jegliche diesbezügliche Veröffentlichung ist verboten.

§ 8.3. Von dem Präsenzunterricht kann Quinqua Ton- und Bildaufnahmen machen, die von Quinqua für die Fortbildung von Homöopathen genutzt werden. Quinqua ist berechtigt, das aufgezeichnete Material und im Zuge der Fortbildung besprochene Fallbeispiele zu speichern und zu verarbeiten. Quinqua behält sich eine Veröffentlichung der Fortbildung in Form ton- und bildgebender Medien vor. Entsprechende Aufnahmen können käuflich erworben oder online mit Streaming- Technik über eine passwortgeschützten Zugang auf einer Website angesehen werden.

§ 8.4. Teilnehmende an den Fortbildungen werden zwangsläufig mit aufgezeichnet. Durch Ihre Teilnahme willigen Sie ein, später auf Datenträgern sichtbar zu sein.

 

§ 9 Verwendung der persönlichen Daten der Teilnehmenden

§ 9.1. Die übermittelten Daten des Teilnehmers/der Teilnehmerin werden im Rahmen der Rechtsvorschriften zum Datenschutz von Quinqua zweckgebunden verarbeitet.

§ 9.2. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden an der Fortbildung werden für interne Zwecke elektronisch verarbeitet, gespeichert und unterliegen dem geltenden Datenschutzrecht. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.

 

§ 10 Haftung

§ 10.1. Quinqua haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle bzw. Verlust oder Diebstahl von Sachen, die in die Schulungsräume eingebracht wurden, insbesondere Garderobe oder Wertgegenstände, entstehen.

§ 10.2. Bei von Quinqua zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet diese nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

 

§ 11 Gerichtsstand

§ 11.1. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Berghofen als Sitz vonQuinqua soweit die Teilnehmenden Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens sind oder Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.

§ 11.2. Gleiches gilt, falls die Teilnehmenden keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§ 11.3. Im Übrigen gilt bei sämtlichen Ansprüchen von Quinqua gegen Teilnehmende im Falle von Nichtkaufleuten ihr Wohnsitz als Gerichtsstand.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

§ 12.1. Für die Beziehung zwischen den Vertragspartnern ist allein der Vertrag verbindlich. Individualabsprachen müssen schriftlich bestätigt werden.

§ 12.2. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam.

(Stand: Januar 2018)